Im Januar schrieb ich einen Artikel wie das Bundesamt für Verfassungsschutz politisch missbraucht wird, um der AfD zu schaden.
Nun überschlugen sich die Ereignisse in dieser Woche. Aus „Sicherheitsbehörden“ so schallte es am Donnerstag durch alle Medien: “Die gesamte AfD wird vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall deklariert”. Dies trotz der Vorgabe des Verwaltungsgerichts Köln die Entscheidung zur Beobachtung der AfD bis zum Ende des anhängigen Eilverfahrens abzuwarten.
Am Freitag, keine 24 Stunden später, erfuhr Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang seine bisher größte juristische Klatsche. Das Verwaltungsgericht ließ sich den Verstoß gegen dessen Urteil nicht gefallen und hat am Freitagmorgen dem Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell untersagt, die AfD als Verdachtsfall zu führen.
Das Gericht attestiert dem Verfassungsschutz in seinem Urteil „in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen“ zu haben. Nach dem Urteil von 2019, als der Verfassungsschutz die AfD rechtswidrig einen „Prüffall“ nannte, ist das die nächste kolossale Niederlage vor Gericht.
Nun ist juristisch bestätigt, dass ein Inlandsgeheimdienst dafür instrumentalisiert wird, die stärkste Oppositionspartei zu bespitzeln und ihr zu schaden. Nur zwei Tage vorher gab der hessische Verwaltungsgerichtshof einer AfD-Klage gegen die Veröffentlichung des hessischen Verfassungsschutzes statt, in der sich über das „rechtsextreme Personenpotential“ bei der hessischen AfD fabuliert wurde. Für dessen Behauptung, dass es sich hierbei um bis zu „600 Personen“ handle, liegen “keine gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte“ vor. Deshalb musste die entsprechende Passage vom Innenministerium gestrichen werden. Ein peinlicher Versuch, der AfD frei erfundene Rechtsextreme unterzujubeln.
Auch in der eigentlichen Kern, der Frage der Beobachtung der AfD, sieht man in Expertenkreisen gute Chancen die Beobachtung abzuwehren. Im 1000-seitigen Gutachten des Verfassungsschutzes stehe laut Tichys-Einblick „teilweise hanebüchener Unsinn“.
Die AfD Rhein-Neckar wird selbstverständlich mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Auch für die Zukunft gilt: Die AfD hatte, hat nicht, und wird niemals ein Problem mit einer rechtsextremen Unterwanderung haben. Dagegen stehen die Aufnahmestatuten! Der problematische Personenkreis lässt sich, vor allem in Baden-Württemberg, an einer Hand abzählen. Entsprechende Schritte, bis hin zu Parteiausschlussverfahren gegen entsprechende Mitglieder, sind eingeleitet. Bis zu deren Abschluss heißte es: Ruhe bewahren und staunen, wie viel Weisungsgebundenheit, zum Schaden der AfD, in den Bundes- und Landesämtern für Verfassungsschutz herrscht.
Jan Spatz
Stv. Fraktionsvorsitzender der AfD im Kreistag Rhein-Neckar