In der Kreistagssitzung am 15.12.2020 wurde gegen die Stimmen der AfD die Abfallwirtschaftssatzung für den Rhein-Neckar-Kreis angepasst. Der Fraktionsvorsitzende, Dr. Malte Kaufmann nahm für die AfD-Fraktion wie folgt Stellung:
„Wir freuen uns über die Beitragsstabilität, tragen aber nicht mit, dass neuerdings Beistellungen als Ordnungswidrigkeit gelten sollen. Dies stellt für uns eine plötzliche und ungebührliche Kriminalisierung von vielen Bürgern des Rhein-Neckar-Kreises dar.
Seit Jahren ist es gängige Praxis, dass ab und zu Bürger ihre Kartonagen neben die grüne Tonne stellen. Meistens ist dies nur an wenigen Tagen im Jahr der Fall, z.B. um die Weihnachtszeit, wenn viele Geschenkverpackungen anfallen. Bisher wurden diese Beistellungen von den Mitarbeitern der AVR in der Regel aus Kulanz mitgenommen. Wir plädieren dafür, dass hierzu eine zeitgemäße Lösung gefunden wird. Eine pauschale Aufnahme in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten kommt für uns aber nicht in Frage — auch wenn zugesagt wurde, dass dies nur im Extremfall sanktioniert werden soll.
Gleichermaßen möchten wir nicht, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn die Tonnen nicht unverzüglich nach der Leerung wieder zurückgestellt werden. Was bedeutet „unverzüglich“? Das ist uns zu schwammig. Viele sind berufstätig oder sind auch mal aus anderen Gründen verhindert und können am Tag der Leerung nicht sofort die Tonne wieder zurückzustellen.”
Im Ausschuss für Umwelt, Wirtschaft und Verkehr haben Vertreter unserer Fraktion die Geschäftsführung der AVR Kommunal AÖR gebeten, eine entschärfte Regelung zu den beiden beschriebenen Sachverhalten zu finden. Diesem Wunsch wurde nicht nachgekommen.
Deshalb lehnen wir die Abfallwirtschaftssatzung in der vorliegenden Form ab.”